Forensisch-psychiatrische Gutachten

1. Februar 2024

Wir erstellen forensisch-psychiatrische Gutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden und forensischen Einrichtungen. Darüber hinaus nehmen wir Aufträge von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern an. Sogenannte Privatgutachten, d.h. Gutachten im Auftrag von Privatpersonen, werden nicht erstellt.

Psychiatrische Begutachtungen dienen dazu, zu erfassen, inwiefern eine möglicherweise vorliegende psychiatrische Erkrankung eine Einschränkung der rechtlichen Verantwortlichkeit in Bezug auf rechtliches Handeln, rechtliche Willenserklärungen oder berufliche Leistungsfähigkeit zur Folge haben könnte. Insofern ergeben sich hinsichtlich der Begutachtung folgende drei Themenbereiche:

  • Beeinträchtigungen bzgl. zurückliegender Handlungen: z. B. die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, der Glaubhaftigkeit, der Geschäftsfähigkeit, der Testierfähigkeit und bei Haftungsfragen.
  • Beeinträchtigungen bzgl. des gegenwärtigen klinischen Zustandsbildes: z. B. Beurteilung von Arbeits-, Berufs- oder Dienstfähigkeit, Selbst- oder Fremdgefährdung i. S. der Unterbringungsgesetze der Länder, akuter Suizidalität, Verhandlungs-, Vernehmungs- und Prozessfähigkeit.
  • Beeinträchtigungen, die in der Zukunft zu erwarten sind: z. B. Beurteilung der Kriminalprognose, der Notwendigkeit einer Betreuung, der beruflichen Leistungsfähigkeit.

Vor diesem Hintergrund und entsprechend der verfügbaren Ressourcen können bei der Gutachtenabteilung des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie Gutachten zu den folgenden Themen und Fragestellungen in Auftrag gegeben werden:

Strafrechtliche Fragen: Schuldfähigkeit, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt, Zurückstellung der Strafvollstreckung, Begutachtung der Kriminalprognose, Aussagetüchtigkeit

Zivilrechtliche Fragen: Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Unterbringung in der Psychiatrie, Fähigkeit zur elterlichen Sorge

Sozialrechtliche Fragen: Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Grad der Behinderung

Entschädigungsrechtliche Fragen: Folgen von Traumatisierung, Haftungsfragen, Kunstfehler in der Psychiatrie und Psychotherapie

Untersuchung und Diagnostik

Alle Begutachtungen finden im Max-Planck-Institut für Psychiatrie statt. Sie werden durch den Leiter des Gutachtenwesens durchgeführt, wobei zusätzlich auch in Weiterbildung befindliche Ärzte assistierend herangezogen werden können. Die Grundlage aller forensisch-psychiatrischen Begutachtungen ist das ambulante Untersuchungsgespräch. Darüber hinaus verfügt die Gutachtenabteilung über weitreichende Möglichkeiten der (apparativen) Zusatzdiagnostik. Im Rahmen der Gutachtenerstellung bieten wir folgende Zusatzuntersuchungen an:

  • Laborchemische Untersuchungen
  • Neuropsychologische Testungen
  • Neuroradiologische Untersuchungen (z. B. MRT)
  • Neurophysiologische Untersuchungen (z. B. EEG, Schlaflabor)
Zur Redakteursansicht